Durch das Hessische Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (kurz: HBKG) sind unter anderem die Feuerwehren der Städte und Gemeinde zur Mitarbeit im Katastrophenschutz verpflichtet. Die Freiwillige Feuerwehr Eschenburg stellt auf Anforderung bei einer Großschadenslage oder im Katastrophenfall den 2. Katastrophenschutz-Löschzug des Lahn-Dill-Kreises. Dieser besteht aus einem Führungsfahrzeug, zwei Löschgruppenfahrzeugen und einem Gerätewagen-Nachschub/Logistik. Zur personellen Besetzung werden mindestens 22 Feuerwehrangehörige mit unterschiedlichster Ausbildung benötigt.
Der Einsatz dieser Katastrophenschutz-Einheit kann über die Gemeinde- oder Landegrenze hinaus, auch über einen längeren Zeitraum, erfolgen. Beispiele für einen Einsatz können Waldbrände, Hochwasser, Tierseuchen oder eine erhebliche Störung der Infrastruktur sein. Neben den klassischen Aufgaben der Menschenrettung und Brandbekämpfung kann diese Einheit weiterhin eine Löschwasserversorgung aufbauen, technische oder allgemeine Hilfe leisten, humanitäre Aufträge übernehmen oder Amtshilfe für andere Behörden leisten. Selbstverständlich wird die Einsatzbereitschaft in der Gemeine Eschenburg in einem solchen Fall weiterhin aufrechterhalten.