Der Fachbereich „Presse- und Öffentlichkeitsarbeit“ findet in den Feuerwehren immer mehr Bedeutung, sei es um Mitglieder zu werben oder die Öffentlichkeit über die Tätigkeiten der Feuerwehren zu informieren. So ist man sich dieser Aufgabe auch in Eschenburg bewusst geworden.
Der notwendige Grundstein, für die Arbeit dieses Fachbereiches wurde durch eine entsprechende Dienstanweisung gelegt.
Sie gewährleistet, durch die eingeholte Genehmigung des Gemeindevorstandes, ein rechtssicheres Arbeiten alle Mitarbeitenden und beschreibt, welche Aufgaben und Themen von den Mitgliedern zu betreuen sind.
Gleichzeitig ist der Fachbereich an die Stabsstelle S5 des Führungsstabes der Feuerwehr Eschenburg angebunden. Dieser Führungsstab kommt bei größeren Einsatzlagen zusammen.
Neben Einsatzberichten und Berichten von Versammlungen für die öffentliche Presse, werden auch Kanäle wie Facebook und Instagram betreut.
Letzteres soll vor allem Jüngere für das Ehrenamt Feuerwehr begeistern.
An Einsatzstellen ist die Betreuung der Presse vorrangige Aufgabe des Pressesprechers vor Ort und dient der Entlastung der Einsatzleitung bzw. des Gemeinde-brandinspektors.
Der Einsatzleiter entscheidet über die Verwendung des Pressesprechers. Dieser ist an der grünen Funktionsweste mit der Aufschrift „Pressesprecher“ zu erkennen und besitzt mindestens eine Gruppenführerausbildung.
An dieser Stelle möchte der Fachbereich darauf hinweisen, dass alle Mitglieder im Team der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit aktive Einsatzkräfte sind, welche zuerst dort unterstützen, wo sie gebraucht werden.
Daher kann es vorkommen, dass eine Informationsweitergabe ggf. erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen kann. Anderen Mitgliedern und Einsatzkräften der öffentlichen Feuerwehr ist es gesetzlich untersagt, Auskünfte zu geben.
Die Bevölkerung wird, insbesondere bei längeren Einsätzen über die Sozialen Medien informiert. Dazu haben sich aus allen Ortsteilen Freiwillige gefunden, welche in dem Team mitarbeiten. Jedes Teammitglied betreut dazu eine Sonderaufgabe, wie z.B. das Erstellen von Beiträgen. Dies soll, auch im Ehrenamt, die Arbeit für jeden Einzelnen geringhalten.
Letztlich obliegt die Kontrolle der Inhalte dem Gemeindebrandinspektor, dem Bürgermeister und dem Gemeindevorstand. Diese sind gegenüber dem Team weisungsbefugt.
Eine namentliche Nennung von Personen entfällt, da eine Ernennung auf Zeit durch den Gemeindevorstand noch nicht erfolgt ist.